AGB’s

1. Dienstleistungen

  • 1.1 Die Ring Service GmbH unterhält einen persönlichen Telefon-Auftragsdienst, bei welchem Meldungen entgegen genommen und dem Kunden gemäss vorab vereinbarten Instruktionen weitergeleitet werden.
  • 1.2 Bei Benützung eines Anrufumleiters ist das einwandfreie Funktionieren vor jeder längeren Abwesenheit zusammen mit der Ring Service GmbH zu überprüfen. Der Ausfall des Umleiters entbindet den Kunden nicht von der Entrichtung der Abonnementsgebühr. Für die Umleitung zeichnet sich der Kunde verantwortlich.

2. Vertragsdauer, Kündigungsfrist, Vertragsrückzug, Beginn Vertragsdauer

  • 2.1 Dieser Vertrag ist für eine Mindestvertragsdauer von 6 Monaten fest abgeschlossen und verpflichtet die Parteien mit der Unterzeichnung.
  • 2.2 Nach der Mindestvertragsdauer erneuert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um weitere 6 Monate, sofern er nicht durch eine der Parteien 2 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
  • 2.3 Will der Kunde während der Mindestvertragsdauer vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, so verpflichtet er sich, der Ring Service GmbH 50 (fünfzig) % der für den Rest der Mindestvertragsdauer geschuldeten Abonnementsgebühren innert 10 Tagen nach erfolgter Kündigung zu bezahlen.
  • 2.4 Durch Geschäftsaufgabe,Firmenveräusserung, Fusion etc. des Kunden wird der Vertrag nicht aufgehoben.

3. Zahlungsbedingungen

  • 3.1 Die Abonnementsgebühren werden je nach Abmachung gemäss Vertrag halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich verrechnet und sind im voraus zahlbar. 

4. Allgemeine Bestimmungen

  • 4.1 Die Ring Service GmbH und dessen Personal übernehmen gegenüber dem Kunden oder eines Dritten keine Haftung für allfällige Hör- oder Uebermittlungsfehler, Unterbrechungen des Telefonservices durch technische oder sonstige Schwierigkeiten sowie eventuelle Störungen an der Telefonanlage.
  • 4.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug (siehe Punkt 3.1) und erfolgt trotz Ansetzen einer Frist von 30 Tagen keine Ueberweisung, so werden sämtliche bis zum Ablauf der Vertragsdauer noch ausstehenden Abonnementsgebühren zur sofortigen Zahlung fällig. Zudem ist die Ring Service GmbH berechtigt, ohne vorherige Mitteilung die Dienstleistung bis zur erfolgten Bezahlung einzustellen. Im übrigen behält sich die Ring Service GmbH, die gemäss Art. 107ff des Schweiz. Obligationenrechts ihr im Verzugsfall zustehenden Rechtsbehelfe vor.